In der Schweiz ist auf gewissen Strecken mit Gewichten (Kranwagen, usw.) grösser als 44 Tonnen oder bei Abmessungen ab Breite 3,80 m, Höhe 4,80 m und Länge von 35 m eine Begleitung vorgeschrieben.
Die Kantonalen Polizeikorps bieten die Begleitung von Ausnahmetransporten nicht mehr an. Nur bei speziellen Fahrstrecken oder Auflagen wird zusätzlich die Polizei beigezogen.
Bereits seit 2020 bieten wir diesen Service an. Vom Einholen der Bewilligungen, über Fahrstreckenabklärungen bis hin zur Kostenübersicht erledigen wir alles für dich.
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