In der Schweiz ist auf gewissen Strecken mit Gewichten (Kranwagen, usw.) grösser als 44 Tonnen oder bei Abmessungen ab Breite 3,80 m, Höhe 4,80 m und Länge von 35 m eine Begleitung vorgeschrieben.
Die Kantonalen Polizeikorps werden die Begleitung für solche Transporte nicht mehr anbieten. Ausnahmen: Bei speziellen Fahrstrecken oder Auflagen muss zusätzlich zum ATB die Polizei beigezogen werden.
Seit November 2020 haben wir die mehrtägige Ausbildung abgeschlossen und bieten diesen Service an. Wir helfen Ihnen beim Einholen der Bewilligungen, Fahrstreckenabklärungen und Kosten.
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